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Wie kommen Sie zu einem Rezept,

und was sollten Sie noch darüber wissen?


Eine logopädische Behandlung muss in jedem Fall ärztlich verordnet werden. Fragen Sie deshalb zuerst Ihre Ärztin bzw. Ihren Arzt, ob er/sie in Ihrem Fall Logopädie für angezeigt hält. Die Verordnung kann durch  Hausärzt:innen, Kinderärzt:innen, HNO-Ärzt:innen, Kieferorthopäd:innen oder Neurolog:innen erfolgen.

Zur genaueren Abklärung der Ursache der Sprach- oder Sprechstörung kann es sein, dass Sie vor oder während der Therapie in eine Fachklinik mit Abteilung für Phoniatrie / Pädaudiologie überwiesen werden. Dort finden Sie Fachärzt:innen, die auf Stimm-, Sprach- und Sprechstörungen sowie kindliche Hörstörungen spezialisiert sind. Ortsnah finden Sie solche Kliniken in Karlsruhe, Stuttgart und Heidelberg. Adressen bekommen Sie von Ihrer Ärztin bzw. Ihrem Arzt oder in unserer Adressenliste.

Logopädie ist ein Teil der medizinischen Grundversorgung. Die Kosten werden deshalb in der Regel von den Krankenkassen übernommen.
Die ärztliche Behandlung für Kinder und Jugendliche bis 17 Jahren ist für Sie grundsätzlich kostenfrei.
Erwachsene ab 18 Jahren müssen einen Eigenanteil in Höhe von
zehn Prozent des Rezeptwertes plus zehn Euro pro Rezept  selbst zahlen - außer Sie sind durch ihre Krankenkasse hiervon befreit.

Wenn die Voraussetzungen für eine ärztliche Verordnung nicht vorliegen, können Sie unsere Leistungen auch selbst bezahlen.



Rezept für die logopädische Behandlung